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Ab 12.08.2026
Allgemeine Anwendung der zentralen PPWR-Anforderungen

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

PPWR verständlich erklärt: Verpackungen sicher für morgen planen

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt viele Fragen mit sich. TOMA unterstützt Sie dabei, Verpackungslösungen frühzeitig, recyclinggerechter und dokumentationsstark auszurichten.

Verständlich erklärt, praxisnah umgesetzt

Verpackungen im PPWR-Kontext

Wichtige Aspekte dabei sind:

Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die PPWR, unsere Rolle als Lieferant leerer Verpackungen sowie praxisnahe Schritte für Ihre Verpackungsplanung.

PPWR-Check anfragen

Wenn Produkt und grobe Anforderungen feststehen, reicht ein kurzer Überblick zu Produktart, Füllprozess, Zielmarkt und Dokumentationsbedarf. Auf dieser Basis lässt sich schnell eingrenzen, welche Verpackungslösung technisch sinnvoll und regulatorisch vorbereitet ist.

Orientierung statt Unsicherheit

Warum die PPWR für viele Unternehmen jetzt wichtig wird

Viele Unternehmen wissen: Die Regeln für Verpackungen ändern sich. Was aber konkret für die eigene Verpackung, das Produkt und die Verantwortung gilt – darüber gibt es oft noch mehr Fragen als Antworten.

Gerade im B2B-Umfeld betrifft das Design, Materialwahl, Dokumentation und das Inverkehrbringen. Wer früh strukturiert prüft, reduziert Risiken in Produktion, Audit und Markteintritt.

Grundlagen

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie legt Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen fest – von Design und Materialeinsatz über Recyclingfähigkeit bis zu Kennzeichnung und Dokumentation.

Wichtige Aspekte dabei sind:

Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Viele zentrale Pflichten gelten ab dem 12. August 2026. Die PPWR gilt branchenübergreifend für Verpackungen in der EU.

Von Rollenware bis Doypack

Unsere Rolle als Lieferant leerer Lebensmittelverpackungen

TOMA liefert leere Verpackungen für Lebensmittelanwendungen an gewerbliche Abfüller und Markeninhaber. Wir bringen selbst keine befüllten Verpackungen in den Markt.

Rolle
Verantwortung
Verpackungslieferant / TOMA
Technische Konformität, Materialauswahl, Dokumentation und fachliche Unterstützung
Abfüller / Kunde
Auswahl der Verpackung für Produkt, Prozess und Zielmarkt
Markeninhaber / Brand Owner
Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen beim Markteintritt

Wichtiger Hinweis

Erst durch Befüllung und Vermarktung wird eine Verpackung rechtlich auf den Markt gebracht – in der Regel durch den Markeninhaber bzw. das befüllende Unternehmen.

Anforderungen im Überblick

Welche Anforderungen betreffen Verpackungen?

Die Umsetzung dieser Anforderungen hängt immer vom jeweiligen Produkt, Füllgut, Prozess und Zielmarkt ab. Nicht jede Verpackungslösung kann in jedem Fall vollständig auf Monomaterial, Materialreduktion oder bestimmte Recyclingkriterien ausgerichtet werden. TOMA prüft deshalb im Rahmen konkreter Verpackungsprojekte, welche Optionen technisch, regulatorisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar sind.

Verpackungsdesign & Recyclability

Design-for-Recycling-Prinzipien, Monomaterialien, Vermeidung problematischer Kombinationen.

Materialeinsatz & Reduktion

Down-Gauging, effiziente Konstruktion, Beitrag zur Abfallvermeidung.

Dokumentation & Konformität

DoC, Materialdatenblätter, Spezifikationen, Transparenz zu Rohstoffen und Additiven.

Recyclingfähigkeit & zukünftige Anforderungen

Bewertung nach EU-Kriterien, Rezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten.

PPWR-Konformität beginnt bei der richtigen Verpackungswahl

Verpackung wird zum Risiko oder zur Belastung, wenn Material, Prozess und Dokumentation nicht zusammenpassen. Wir strukturieren Anforderungen entlang von Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Compliance – und leiten daraus eine belastbare Verpackungslösung ab.

Dokumentation & Nachweise

Welche Unterlagen können relevant sein?

Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Produkt, Material, Abfüllprozess und Zielmarkt ab. TOMA stellt die passenden Informationen transparent bereit – strukturiert nach Themen, nicht als undurchsichtiger Dokumentenstapel.

Declaration of Compliance (DoC)

Bestätigung, dass das Material oder die Verpackung den Anforderungen für Lebensmittelkontakt entspricht – häufig unter Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 10/2011.

Materialdatenblätter

Technische Angaben zu Materialaufbau, Barrierewerten, Verarbeitung und zulässigen Einsatzbedingungen – Basis für Freigabe und Prozessplanung.

Spezifikationen

Freigegebene Produkt- und Materialspezifikationen mit definierten Grenzen für Abfüllung, Lagerung und Qualitätssicherung.

Rohstoffe & Additive

Transparenz über eingesetzte Stoffe – relevant für interne Compliance-Prüfungen, Audits und die Abstimmung mit Ihrem Qualitätsmanagement.

PFAS- & BPA-Hinweise

Materialbezogene Auskünfte zu sensiblen Stoffgruppen – abgestimmt auf die jeweilige Verpackungsanwendung und Ihre Spezifikation.

Recyclingfähigkeit

Informationen zur Bewertung der Recyclingfähigkeit gemäß künftigen EU-Kriterien – Vorbereitung auf Design-for-Recycling-Anforderungen.

Rezyklatanteile

Hintergrund zu möglichen Mindestanteilen an Rezyklat – abhängig von Material, Anwendung und Lebensmittelkontakt.

Kennzeichnung & Produktinformationen

Orientierung zu Kennzeichnungspflichten und erweiterten Produktinformationen im Zuge der PPWR – je nach Verpackungstyp und Material.

So erhalten Sie Dokumente von TOMA

TOMA stellt relevante Unterlagen transparent und auftragsbezogen bereit:

Praxisorientiert

Was bedeutet das konkret für Ihre Verpackung?

Verpackungsportfolio prüfen

Welche Verpackungen setzen Sie ein? Wo beeinflussen Mehrschichtverbunde oder Sonderausstattungen die Recyclingfähigkeit?

Material- und Barrierekonzept abstimmen

Produktschutz und Nachhaltigkeit müssen zusammenpassen – abgestimmt auf Füllgut, Prozess und Zielmarkt.

Dokumentation vorbereiten

Welche Nachweise benötigen Sie intern oder gegenüber Handelspartnern? Wir unterstützen bei der Zuordnung.

Partnerschaftlich

Wie TOMA Sie unterstützt

Wir unterstützen unsere Kunden im Rahmen konkreter Verpackungsprojekte, mit fachlicher Einschätzung, Materialinformationen und relevanten Nachweisen zu den Beuteln, die über TOMA bezogen werden.

Bereit für kommende Verpackungsanforderungen?

TOMA entwickelt Verpackungslösungen mit Blick auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und transparente Dokumentation.

Offizielle Quellen

Weiterführende Informationen & offizielle Quellen

EU-Verordnung 2025/40 (PPWR)

Offizieller Gesetzestext der neuen EU-Verpackungsverordnung.

EU-Kommission: PPWR Überblick

Zusammenfassung und Umsetzungshinweise der EU-Kommission.

EU-Verordnung 10/2011

Kunststoffmaterialien im Lebensmittelkontakt – relevant für DoC.

Design for Recycling

Recyclinganforderungen und Design-for-Recycling im PPWR-Kontext.

FAQ

Wussten Sie …

PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation, die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie regelt Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Kennzeichnung und Dokumentation.

Leere Verpackungen unterliegen technischen Anforderungen als Produkt. Auf den Markt gebracht werden sie in der Regel erst durch den Abfüller bzw. Markeninhaber.

In der Regel der Markeninhaber bzw. das befüllende Unternehmen – als verantwortliche Partei für Befüllung, Kennzeichnung und Vermarktung.

TOMA liefert leere Lebensmittelverpackungen und verantwortet technische Konformität, Materialauswahl und Dokumentation.

DoC, Materialdatenblätter, Spezifikationen, Rohstoff-/Additivinfos, Recyclingangaben – je nach Anwendung.

Rechtliche Hinweise & Haftung

Die dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen liegt beim jeweiligen Markeninhaber bzw. befüllenden Unternehmen. Es gelten ergänzend unsere AGB. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Kontakt

Welche Verpackung passt zu Ihren PPWR-Anforderungen?

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