
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
PPWR verständlich erklärt: Verpackungen sicher für morgen planen
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt viele Fragen mit sich. TOMA unterstützt Sie dabei, Verpackungslösungen frühzeitig, recyclinggerechter und dokumentationsstark auszurichten.
Verständlich erklärt, praxisnah umgesetzt
Verpackungen im PPWR-Kontext
Wichtige Aspekte dabei sind:
- Recyclingfähiges Verpackungsdesign (Design for Recycling)
- Reduzierter Materialeinsatz bei gleichbleibendem Produktschutz
- Transparente Dokumentation und Konformitätsnachweise
- Klare Rollen in der Lieferkette – Lieferant, Abfüller, Inverkehrbringer
- Frühzeitige Vorbereitung auf kommende Kennzeichnungs- und Rezyklatanforderungen
Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die PPWR, unsere Rolle als Lieferant leerer Verpackungen sowie praxisnahe Schritte für Ihre Verpackungsplanung.

PPWR-Check anfragen
Wenn Produkt und grobe Anforderungen feststehen, reicht ein kurzer Überblick zu Produktart, Füllprozess, Zielmarkt und Dokumentationsbedarf. Auf dieser Basis lässt sich schnell eingrenzen, welche Verpackungslösung technisch sinnvoll und regulatorisch vorbereitet ist.

Orientierung statt Unsicherheit
Warum die PPWR für viele Unternehmen jetzt wichtig wird
Viele Unternehmen wissen: Die Regeln für Verpackungen ändern sich. Was aber konkret für die eigene Verpackung, das Produkt und die Verantwortung gilt – darüber gibt es oft noch mehr Fragen als Antworten.
Gerade im B2B-Umfeld betrifft das Design, Materialwahl, Dokumentation und das Inverkehrbringen. Wer früh strukturiert prüft, reduziert Risiken in Produktion, Audit und Markteintritt.
Grundlagen
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie legt Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen fest – von Design und Materialeinsatz über Recyclingfähigkeit bis zu Kennzeichnung und Dokumentation.
Wichtige Aspekte dabei sind:
Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Viele zentrale Pflichten gelten ab dem 12. August 2026. Die PPWR gilt branchenübergreifend für Verpackungen in der EU.
- Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Design for Recycling
- Reduktion von Verpackungsmaterial und unnötigen Bestandteilen
- Informations- und Kennzeichnungspflichten
- Vorbereitung auf künftige Vorgaben zu Rezyklatanteilen
Von Rollenware bis Doypack
Unsere Rolle als Lieferant leerer Lebensmittelverpackungen
TOMA liefert leere Verpackungen für Lebensmittelanwendungen an gewerbliche Abfüller und Markeninhaber. Wir bringen selbst keine befüllten Verpackungen in den Markt.
Wichtiger Hinweis
Erst durch Befüllung und Vermarktung wird eine Verpackung rechtlich auf den Markt gebracht – in der Regel durch den Markeninhaber bzw. das befüllende Unternehmen.
Anforderungen im Überblick
Welche Anforderungen betreffen Verpackungen?
Die Umsetzung dieser Anforderungen hängt immer vom jeweiligen Produkt, Füllgut, Prozess und Zielmarkt ab. Nicht jede Verpackungslösung kann in jedem Fall vollständig auf Monomaterial, Materialreduktion oder bestimmte Recyclingkriterien ausgerichtet werden. TOMA prüft deshalb im Rahmen konkreter Verpackungsprojekte, welche Optionen technisch, regulatorisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar sind.
Verpackungsdesign & Recyclability
Design-for-Recycling-Prinzipien, Monomaterialien, Vermeidung problematischer Kombinationen.
Materialeinsatz & Reduktion
Down-Gauging, effiziente Konstruktion, Beitrag zur Abfallvermeidung.
Dokumentation & Konformität
DoC, Materialdatenblätter, Spezifikationen, Transparenz zu Rohstoffen und Additiven.
Recyclingfähigkeit & zukünftige Anforderungen
Bewertung nach EU-Kriterien, Rezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten.
PPWR-Konformität beginnt bei der richtigen Verpackungswahl
Verpackung wird zum Risiko oder zur Belastung, wenn Material, Prozess und Dokumentation nicht zusammenpassen. Wir strukturieren Anforderungen entlang von Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Compliance – und leiten daraus eine belastbare Verpackungslösung ab.
Dokumentation & Nachweise
Welche Unterlagen können relevant sein?
Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Produkt, Material, Abfüllprozess und Zielmarkt ab. TOMA stellt die passenden Informationen transparent bereit – strukturiert nach Themen, nicht als undurchsichtiger Dokumentenstapel.
Declaration of Compliance (DoC)
Bestätigung, dass das Material oder die Verpackung den Anforderungen für Lebensmittelkontakt entspricht – häufig unter Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Materialdatenblätter
Technische Angaben zu Materialaufbau, Barrierewerten, Verarbeitung und zulässigen Einsatzbedingungen – Basis für Freigabe und Prozessplanung.
Spezifikationen
Freigegebene Produkt- und Materialspezifikationen mit definierten Grenzen für Abfüllung, Lagerung und Qualitätssicherung.
Rohstoffe & Additive
Transparenz über eingesetzte Stoffe – relevant für interne Compliance-Prüfungen, Audits und die Abstimmung mit Ihrem Qualitätsmanagement.
PFAS- & BPA-Hinweise
Materialbezogene Auskünfte zu sensiblen Stoffgruppen – abgestimmt auf die jeweilige Verpackungsanwendung und Ihre Spezifikation.
Recyclingfähigkeit
Informationen zur Bewertung der Recyclingfähigkeit gemäß künftigen EU-Kriterien – Vorbereitung auf Design-for-Recycling-Anforderungen.
Rezyklatanteile
Hintergrund zu möglichen Mindestanteilen an Rezyklat – abhängig von Material, Anwendung und Lebensmittelkontakt.
Kennzeichnung & Produktinformationen
Orientierung zu Kennzeichnungspflichten und erweiterten Produktinformationen im Zuge der PPWR – je nach Verpackungstyp und Material.
So erhalten Sie Dokumente von TOMA
TOMA stellt relevante Unterlagen transparent und auftragsbezogen bereit:
- Personalisierte Aufträge: Dokumente werden individuell pro Auftrag erstellt.
- Shop ab 12.08.2026: Ab dem 12.08.2026 gilt die PPWR in weiten Teilen können Sie die zum Produkt passenden Unterlagen direkt zu Ihrer Shop-Bestellung abrufen (Download im Kundenbereich bzw. mit der Auftragsbestätigung). Das gilt nur für Artikel, bei denen diese Dokumente verfügbar und freigegeben sind.
- Beratung: Wir helfen bei der Zuordnung, welche Nachweise für Ihre Anwendung sinnvoll sind.

Praxisorientiert
Was bedeutet das konkret für Ihre Verpackung?
Verpackungsportfolio prüfen
Welche Verpackungen setzen Sie ein? Wo beeinflussen Mehrschichtverbunde oder Sonderausstattungen die Recyclingfähigkeit?
Material- und Barrierekonzept abstimmen
Produktschutz und Nachhaltigkeit müssen zusammenpassen – abgestimmt auf Füllgut, Prozess und Zielmarkt.
Dokumentation vorbereiten
Welche Nachweise benötigen Sie intern oder gegenüber Handelspartnern? Wir unterstützen bei der Zuordnung.
Partnerschaftlich
Wie TOMA Sie unterstützt
Wir unterstützen unsere Kunden im Rahmen konkreter Verpackungsprojekte, mit fachlicher Einschätzung, Materialinformationen und relevanten Nachweisen zu den Beuteln, die über TOMA bezogen werden.
- Beratung zu recyclinggerechten Lösungen
Gemeinsame Bewertung von Verpackungstyp, Materialaufbau und Design-for-Recycling-Potenzial. - Zukunftssichere Materialkonzepte
Produktschutz, Prozesssicherheit und regulatorische Entwicklungen ausbalancieren. - Audit- & Compliance-Unterstützung
Relevante Nachweise und Unterstützung bei Rückfragen zu Material und Spezifikation. - Transparente Dokumentation
DoC, Materialdatenblätter und auftragsbezogene Unterlagen – nachvollziehbar und bezogen auf Ihre Lösung. - Frühzeitige Anpassung
Proaktive Beobachtung regulatorischer Entwicklungen und Anpassung unserer Angebote.

Bereit für kommende Verpackungsanforderungen?
TOMA entwickelt Verpackungslösungen mit Blick auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und transparente Dokumentation.
Offizielle Quellen
Weiterführende Informationen & offizielle Quellen
EU-Verordnung 2025/40 (PPWR)
Offizieller Gesetzestext der neuen EU-Verpackungsverordnung.
EU-Kommission: PPWR Überblick
Zusammenfassung und Umsetzungshinweise der EU-Kommission.
EU-Verordnung 10/2011
Kunststoffmaterialien im Lebensmittelkontakt – relevant für DoC.
Design for Recycling
Recyclinganforderungen und Design-for-Recycling im PPWR-Kontext.
FAQ
Wussten Sie …
PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation, die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie regelt Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Kennzeichnung und Dokumentation.
Leere Verpackungen unterliegen technischen Anforderungen als Produkt. Auf den Markt gebracht werden sie in der Regel erst durch den Abfüller bzw. Markeninhaber.
In der Regel der Markeninhaber bzw. das befüllende Unternehmen – als verantwortliche Partei für Befüllung, Kennzeichnung und Vermarktung.
TOMA liefert leere Lebensmittelverpackungen und verantwortet technische Konformität, Materialauswahl und Dokumentation.
DoC, Materialdatenblätter, Spezifikationen, Rohstoff-/Additivinfos, Recyclingangaben – je nach Anwendung.
Rechtliche Hinweise & Haftung
Die dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen liegt beim jeweiligen Markeninhaber bzw. befüllenden Unternehmen. Es gelten ergänzend unsere AGB. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.



