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Konformitätserklärungen und Zertifikate

Für Materialien, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen gibt es gesetzliche Vorgaben, die in der europäischen Verordnung (EG) 1935/2004 festgelegt sind. Ziel dieser Verordnung ist, dass von diesen Materialien keine bzw. nur minimale Mengen an Bestandteilen auf das Nahrungsmittel übergehen „migrieren“ dürfen.
Eine Migration dieser stofflichen Bestandteile darf zum Einen die menschliche Gesundheit nicht beeinflussen und die Zusammensetzung des Nahrungsmittels nicht verändern.

Lebensmittelkonformität unserer Verpackungsbeutel

Die TOMA GmbH gewährleistet, dass alle gehandelten Produkte lebensmittelkonform, REACH konform und gemäß GMP Verordnung (EG) Nr.: 2023/2006 (über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) gefertigt werden. Gerne erstellen wir Ihnen entsprechende Zertifikate. Die gesamte Produktpalette unserer Lebensmittelverpackungen wie Spoutbag, Standbodenbeutel / Doypack, Flachbodenbeutel / Box Pouch, Kaffeeverpackungen und recycelbare Verpackung sind zertifiziert gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie (EG) 1935/2004 (Konformitätserklärungen). Darüber hinaus erstellen mit unserem Geschäftspartner der SGS Gruppe weitere individuelle Zertifikate für unsere Verpackungen.

Die Rückverfolgbarkeit unserer individuellen Produktionslinien ist nach Verordnung EG 1935/2004 durch die angegebene Chargen Nr. gewährleistet.
Für unsere individuellen Produktionslinien erstellen wir nach Produktionsabschluss spezifische Declaration of Conformity – D.O.C. mit allen enthaltenen Stoffen.

Nutzen Sie unser Anfrageformular für Ihren gewünschten Verpackungsbeutel:

TOMA GmbH liefert Ihren Verpackungsbeutel passgenau nach Ihren Vorgaben und legt dabei äußerste Sorgfalt auf Ihre und die Ansprüche Ihrer Kunden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Markterfahrung! Wir beraten Sie gern: info@toma-gmbh.de

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