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AGB der TOMA GmbH

Betreiberinformationen

TOMA GmbH
Heidweg 37
41334 Nettetal
Deutschland

 Telefon: +49 (0)2157 – 128475      E-Mail: info@toma-gmbh.de
              +49(0)2157 – 1449596

 Telefax: +49 (0)2157-1449599      

 Geschäftsführer: Frank Pfeiffer

 

1. Verkaufs-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen

Alle Verkäufe und Handlungen der TOMA GmbH erfolgen zu nachstehenden Bedingungen und jede Bestellung gilt als Anerkennung derselben. Abänderungen sowie auch mit unseren Vertretern und Mitarbeitern abgesprochene andersartige Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Bestätigung, wobei die vereinbarte Abänderung nicht die Gültigkeit der anderen Bedingungen beeinträchtigt. Alle Angebote sind freibleibend.

Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich abgeben.

Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von Ihm bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

Der Kunde überprüft die Auftragsbestätigung immer selbstständig und eigenverantwortlich auf die Richtigkeit von Menge, Ausführung, Abmessung und Preis. Spätere Beanstandungen und Reklamationen, die sich auf eine falsche Beschreibung oder fehlende Informationen auf der Bestellung beziehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bestellung von Standardware wird durch unsere Auftragsbestätigung rechtsgültig. Von den Bestellungen abweichende Bestätigungen durch zwischenzeitliche Änderungen werden immer durch Unterschrift des Kunden rechtsgültig.

Auf Anfrage erstellen wir unseren Kunden ein individuelles Angebot, welches Ihnen in Textform zugesandt wird und an das wir uns 14 Tage gebunden halten. Der Kunde nimmt das Angebot mit Bestätigung in Textform an. Das bedeutet, dass der Kunde seine rechtsgültige Unterschrift auf unserer Auftragsbestätigung leisten muss.

Bei einem Rücktritt nach Bestätigung fallen Stornierungskosten in Höhe von min. 50% der Auftragsbestätigung an.

2. Individuell gestaltete Waren

Die von uns erstellten Angebote richten sich nach den ersten/groben Angaben unserer Kunden. Da sich die Kundenwünsche zwischen Angebotserstellung und Bestellung ändern können und/oder Rohstoffpreise und Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind und die Herstellung der kundenspezifischen Verpackung aus technischer Sicht erst nach der Konkretisierung der Kundenwünsche zu prüfen ist, behalten wir uns vor, die verbindlichen Leistungen und Kosten erst in der finalen Auftragsbestätigung zu nennen. Der zu zahlende Leistungsbetrag richtet sich demnach nach der vom Kunden unterzeichneten finalen Druckvorlage.

Der Kunde stellt TOMA GmbH die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien mit seiner Angebotsanfrage oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten. Diese können Sie gesondert bei uns anfragen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Der Kunde stellt die TOMA GmbH ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

Soweit in der jeweiligen Artikelbeschreibung oder im individuellen Angebot angegeben, erhält der Kunde von der TOMA GmbH eine Korrekturvorlage übersandt, die vom Kunden unverzüglich zu prüfen ist. Ist der Kunde mit dem Entwurf einverstanden, gibt er die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (Unterschrift übermittelt durch z.B. E-Mail oder Fax) zur Ausführung frei. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne die Freigabe des Kunden erfolgt nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns etwaige Fehler mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für nichtbeanstandete Fehler. Nach der Druckfreigabe können Änderungen nur gegen eine Kostenübernahme der Anpassungswünsche durch den Kunden ausgeführt werden.

Druckvorlagen (Klischees) bleiben das Eigentum der TOMA GmbH und werden bei einer Nichtverwendung von höchstens 2 Jahren ohne Benachrichtigung des Kunden vernichtet.

An den Kunden verschickte Muster gelten als unverbindliches Anschauungsmaterial und sind hinsichtlich Beschaffenheit und technischer Werte für die Auftragsausführung nur als ungefähre Anhaltspunkte zu betrachten, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

Bei Sonderanfertigungen und Drucksachen sind uns produktionsbedingt Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gestattet.

Es gelten im Übrigen branchenübliche Bedingungen, insbesondere die GKV Prüfungs- und Bewertungsklauseln für Verpackungen und Folien in den jeweils neusten Fassungen. Alle gelieferten Folien und Erzeugnisse daraus unterliegen somit Breiten – und Längentoleranzen, sowie Gewichts – und Stärkeschwankungen. Geringfügige Maß- oder Qualitätsabweichungen sind Produkt-, Rohstoff- und produktionsspezifisch unvermeidbar und handelsüblich. Die Toleranzen für Polyethylen liegen in der Materialstärke bei +/- 10% und in der Materialbreite sowie -länge bei +/- 5%. Für die Haftfestigkeit und Lichtechtheit der Farben bei einem Oberflächendruck kann keine Haftung übernommen werden. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 3 % der Gesamtmenge gilt als ordnungsgemäße Lieferung. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Forderungen höher als der Materialwert der Lieferung (wie z.B. die Vergütung von Arbeitslohn, Verzugsstrafen etc.) sind ausgeschlossen.

3. Lieferung

Die Übertragung des Nutzungsrechts der von TOMA GmbH gelieferten Ware steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Alle Aufträge werden bestmöglich termingerecht erledigt und erst nach unserer schriftlichen Bestätigung, ohne letztere durch die Lieferung, rechtsverbindlich. Angegebene Liefertermine sind annähernd und nicht verbindlich, so dass bei späterer oder nicht erfolgter Lieferung Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art nicht gestellt werden können.

Lieferverzug kann im Falle unvorhergesehener, von uns nicht zu vertretender Leistungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörung im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten o.ä. sowie behördlicher Maßnahmen, wie z.B. einer Zollbeschau, vorkommen. Dadurch verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, die Lieferfrist um die Dauer des Bestehens des Leistungshindernisses. Diese wird die TOMA GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

Ein Rücktritt vom Verkauf steht uns, auch nach schriftlicher Bestätigung zu, falls die Kreditwürdigkeit des Käufers oder andere Gründe die ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung als gefährdet erscheinen lassen.

Dem Käufer steht nach Lieferverzögerung nach gestellter schriftlicher Nachfrist von zwei Wochen ein Rücktritt vom Kauf zu, falls der Versand nicht innerhalb der gestellten Nachfrist erfolgte.

Nimmt der Käufer nach Anzeige vertragsgemäßer Lieferbereitschaft die Ware nicht ab oder erteilt er nicht die erforderlichen Versandinstruktionen, so können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Entscheidung der Problemlösung obliegt der TOMA GmbH und wird im Einzelfall getroffen.

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Bei Falschlieferung infolge ungenauer Bestellung gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Bestellers. Mit dem Versand gilt die Lieferung als erfolgt. Versandart, Versandweg und Verpackung bleiben uns überlassen, falls keine bestimmte Versandvorschrift vereinbart wurde und erfolgen günstigst.

Beanstandungen der Warenqualität können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Wareneingang schriftlich in den Besitz der TOMA GmbH gelangt sind.

Es obliegt dem Besteller zu prüfen, ob die von ihm bestellte oder von uns vorgeschlagene Ware für den vorgeschlagenen Verwendungszweck geeignet ist, da hierfür von uns keine Gewähr übernommen werden kann. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Verarbeitbarkeit der Ware durch Maschinen und/oder den Einsatz weiterer Hilfsmittel, wie beispielsweise den nachträglichen Einbau von Druckverschlüssen, Ventilen o.ä. Für die Befüllung der bei uns bestellten Ware übernehmen wir demnach keine Gewährleistung. Dem Kunden wird empfohlen bereits vor der Bestellung Tests mit Mustern durchzuführen um die Eignung der Ware im Vorfeld zu prüfen. Die Warenmuster sind gegen Kostenvergütung zu erhalten und können bei Auftragserteilung nach Rücksprache mit der TOMA GmbH bei Folgebestellungen amortisiert werden.

Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Lieferung äußerlich erkennbar so muss der Käufer dem Frachtführer dieses in seinen Frachtpapieren hinreichend deutlich kennzeichnen lassen. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung nicht äußerlich erkennbar, muss der Vorfall der TOMA GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich mitgeteilt werden.

Vertragsabschlüsse mit vereinbarten Abrufen verpflichten den Auftraggeber zur Abnahme der vereinbarten Teillieferungen in maximal 6 Monaten. Bei Abrufaufträgen ohne fixe Abruftermine können wir nach angemessenem Zeitraum eine Abnahmefrist von einer Woche setzen. Danach ist die Zahlung des Gesamtbetrages fällig und anfallende Lagerkosten werden dem Aufraggeber berechnet. Insofern der Auftraggeber die Ware nach Setzung der Nachfrist nicht abnimmt, ist die TOMA GmbH berechtig vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts durch den Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

4. Preise

Unsere Preise sind in EURO festgesetzt und freibleibend. Rabatte auf die Grundpreise gelten als jeweilig vereinbart. Im Falle eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens entfallen Rabatte, so dass dann die in Rechnung gestellten Bruttopreise gültig sind.

Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an uns, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen. Lieferungen finden in diesem Fall (wenn nicht anders vereinbart) „Ab Werk“, „Unverzollt“ und „Unversteuert“ statt.

Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Änderungen des Rohölpreises, von Zöllen oder Frachtkosten sowie des Wechselkurses eintreten. Diese wird die TOMA GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

5. Zahlungen

Zahlungen sind nur an uns bzw. auf unsere Konten zu leisten, da unsere Vertreter nicht zum Inkasso berechtigt sind.

Wir sind berechtigt, vor Versand der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbeträge zu verlangen. Des Weiteren sind wir berechtigt, bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (auch wenn dies nur augenscheinlich durch die Zahlungsmoral des Kunden entsteht), die noch nicht ausgeführten Aufträge des Auftraggebers nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto in verlustfreier Währung. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt unter der Voraussetzung, dass keine älteren Zahlungsverpflichtungen bestehen. Bei Bestellungen von Lagerware gelten die AGBs unseres Webshops 123pack.de, zu den AGBs von 123pack.de

Nach Überschreitung des Zahlungsziels laut §284 Abs.3 BGB sind wir berechtigt, den aktuell gültigen Verzugszins in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz p.a. sowie Kosten für Verwaltungsaufwand in Höhe von min. 10 Euro je Mahnung zu berechnen. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Schecks und Wechsel werden vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen, d.h. unsere Forderung ist erst dann beglichen, wenn Schecks und Wechsel voll bezahlt sind. Sobald ein vom Käufer ausgestellter Scheck oder Wechsel als nicht einlösbar zurückkommt, werden alle folgenden weiteren Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsunfähigkeit ist die TOMA GmbH dazu berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder gelieferte Ware herauszuholen, ohne dass auf Herausforderung der Ware geklagt werden müsste.

6. Sicherung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Lieferungen und Forderungen unser Eigentum, und der Käufer hat hierfür solange die Stellung eines Verwalters mit der Haftung bei Diebstahl und sonstigen Verlusten.

Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bis zum Übergang der Ware an den Käufer, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist/werden soll.

Bei einer Pfändung der Ware ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ausgeschlossen. Gerät der Käufer in Konkurs oder das gerichtliche Vergleichsverfahren, so stehen uns an den bezeichneten Forderungen die Rechte aus §46 der Konkursordnung und §2 der Vergleichsordnung auf besondere Befriedigung zu.

7. Erfüllungsort

für Lieferung und Leistung ist Nettetal, Gerichtsstand Amtsgericht Nettetal für das Mahnverfahren sowie in Wechsel- und Schecksachen.

8. Gewährleistung

Bei von uns anerkannten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Kunde muss alle maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Anordnungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit bei der Verwendung und Weiterverarbeitung der Ware einhalten. Im Besonderen hat der Kunde die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze und eine Sicherheitsbewertung gemäß den EU-Rechtsnormen zu Lebensmittelkontakten in seinem Betrieb durchzuführen sowie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nah kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB ist ausgeschlossen.

(Stand 12/2018)

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